AGB – SeeFriede®

Sterben ist nur ein Umziehen in ein schöneres Haus.
– Elisabeth Kübler-Ross –

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen SeeFriede® und dem Auftraggeber.

Sollten von diesen AGB’s abweichende Vereinbarungen gelten, dann sind diese nur rechtskräftig, wenn vor Auftragsannahme dies schriftlich seitens von SeeFriede bestätigt wurde. Mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen von SeeFriede® erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SeeFriede unwiderruflich als verbindlich an.

§1 Leistungsbeschreibung und Bewilligungen von Seebestattungen 
Anstelle der herkömmlichen Urnenbestattung auf dem Friedhof bietet SeeFriede® dem Auftraggeber Seebestattungen an, gemäss den auf dieser Internetseite publizierten Angeboten. Das Einholen von eventuellen Bewilligungen liegt bei SeeFriede®.
Weiter bietet SeeFriede®, bei einem aktuellen Sterbefall, alle nötigen Dienstleistungen von A bis Z an – von der Abholung der verstorbenen Person, Einbettung, Überführung ins Krematorium, bis zur Beisetzung im Friedhof oder in der Natur – somit hat der Kunde nur einen Ansprechpartner.

§ 2 Naturbestattungen mit Angehörigen
Nehmen Angehörige an der Bestattung teil, wird mindestens ein Mitarbeiter von SeeFriede® unterstützend mitwirken. Die Gestaltung der Trauerfeier obliegt den Angehörigen selber – ein professioneller Trauerredner kann unserseits auf Wunsch engagiert werden.
Die Anzahl der Teilnehmer unterliegt normalerweise keiner Beschränkung. Jedoch muss im Vorfeld immer die Verfügbarkeit und Kapazität der Schiffe abgeklärt werden.

§ 3 Bestattungstermin von Seebestattungen 
Der Bestattungstermin wird in Absprache mit SeeFriede® und den Angehörigen festgelegt. Der Kapitän hat aber jederzeit das Recht, einen Termin wegen ungünstigen Wetterprognosen im voraus abzusagen und in Absprache einen neuen Termin festzulegen. Eventuelle entstandene Auslagen, z.B. Autospesen oder Übernachtungen, werden den Angehörigen nicht zurückerstattet.

§ 4 Nicht oder verspätetes Erscheinen 
Erscheinen Angehörige zur Seebestattung nicht rechtzeitig oder gar nicht, werden die Kosten für das organisierte Transportmittel (Schiff) nicht zurückerstattet oder werden nachträglich in Rechnung gestellt.

§ 5 Geografisches Festhalten der Grabstelle
Bei jeder Seebestattung werden an der Grabstelle, wo die Asche dem See übergeben wurde, die GPS-Daten festgehalten. Diese können auf Verlangen den Angehörigen ausgehändigt werden. Somit ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt, die exakte Stelle mit einem Schiff wieder aufzufinden.

§ 6 Widerrufsbelehrung
Ein Auftrag kommt rechtsverbindlich zustande, sobald dieser von SeeFriede® mündlich oder schriftlich bestätigt wurde. Widerruft der Auftraggeber danach einen durchführbaren Auftrag, wird ein Unkostenbeitrag von 250 CHF erhoben, zahlbar innert 10 Tagen. Die Annullierungskosten bei bereits gebuchten Schiff betragen 50% des Rechnungsbetrages, respektive 100%, bei Annullierung 5 Tage vor dem Bestattungstermin.

§ 7 Datenschutz
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung eigener Geschäftsinteressen erhoben, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur insoweit an Dritte (Behörden, Bestatter, Krematorien) übermittelt, als dieses zur Vertragserfüllung und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Die Einhaltung der Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechtes wird ausdrücklich versichert.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Konditionen der jeweils gültigen Preisliste, respektive des Angebotes durch SeeFriede®. Es können mit Kunden hiervon abweichende Preiskonditionen vereinbart werden.
Nachträglich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich verrechnet.
Für beauftragte Leistungen erhält der Kunde in der Regel die Rechnung per E-Mail, welche innert 10/30 Tagen nach Ausstelldatum auf das angegebene Konto von SeeFriede® einzubezahlen ist. Erfolgt die Zahlung nicht pünktlich, kann sich SeeFriede® vorenthalten, die bevorstehende Seebestattung nicht durchzuführen.

§ 9 Gerichtsstandsklausel
Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der AGB nicht.

Letzte Aktualisierung 01. Mai 2019